Angemessenheitskontrolle von Beendigungsabreden in Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen?
Die jüngste Rechtsprechung des 2. Senats des BAG im Zusammenhang mit Klageverzichtsklauseln wirft Fragen auf. Bedeutet sie, dass Beendigungsabreden in Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen der Angemessenheitskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB unterliegen, obwohl es sich doch um die eigentlichen Hauptleistungen der Verträge handelt und sieht das der 6. Senat des BAG in seiner ebenfalls aktuellen Rechtsprechung wohlmöglich anders? Den drei in Rede stehenden Entscheidungen liegt jeweils eine andere Vertragsgestaltung zugrunde. …
Meyer, BB 2016, 1589-1594
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