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BB 2017, 500
 
BAG: Erlaubte Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Beschäftigten aufgrund einer Betriebsvereinbarung

Sieht eine Betriebsvereinbarung eine nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässige Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Beschäftigten vor, ist diese durch eine Rechtsvorschrift iSd. § 4 Abs. 1 BDSG erlaubt. Es kommt dann nicht darauf an, ob auch allein die Regelungen einer Betriebsvereinbarung eine die Datenverarbeitung gestattende Rechtsvorschrift iSd. § 4 Abs. 1 BDSG sein können.

BB 2017, 500

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