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BB 2018, 468
 
FG Baden-Württemberg: Bauträger kein Schuldner i. S. d. § 13b UStG

Der Bauträger ist als Leistungsempfänger kein Steuerschuldner nach § 13b UStG, da er eigene Grundstücke bebaut bzw. bebauen lässt und sodann veräußert oder vermietet. Er erbringt aber keine Bauleistungen und führt bloße Grundstückslieferungen aus.

BB 2018, 468-469

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