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K&R 2017, 637
BGH 
Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht vererblich (Urteil vom 23.05.2017, VI ZR 261/16)

Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich. Dies gilt auch, wenn der Anspruch noch zu Lebzeiten des Geschädigten anhängig oder rechtshängig geworden ist (Fortführung von BGH, Urt. v. 29. 4. 2014 – VI ZR 246/12, BGHZ 201, 45 ff.). (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2017, 637-639 (Urteil vom 23.05.2017, VI ZR 261/16)

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