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K&R 2017, 807
OLG Frankfurt a. M. 
Boykottaufruf gegen Caterer in sozialem Netzwerk zulässig (Urteil vom 10.08.2017, 16 U 255/16)

Mit der namentlichen Nennung des Betriebs des Klägers und der darauf bezogenen Äußerung “Finger weg von diesem Caterer! Wählt einen anderen Caterer!” sind unmittelbar die künftige Geschäftstätigkeit und die Absatzmöglichkeiten des Klägers betroffen. Der Boykottaufruf erweist sich aber nicht als rechtswidrig. Das Interesse des Beklagten an der Bewertung der Qualität des vom Kläger gelieferten Buffets überwiegt die Interessen des Klägers an der Abwehr des Boykotts. …

OLG Frankfurt a. M., K&R 2017, 807-809 (Urteil vom 10.08.2017, 16 U 255/16)

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