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K&R 2017, 659
OLG Celle 
Eintrag auf Facebook-Seite eines Autohauses als Werbung (Urteil vom 01.06.2017, 13 U 15/17)

Bei dem Eintrag auf der Facebook-Seite eines Autohauses, mit dem das Autohaus ein von einem Kunden eingesandtes Foto seines Pkw veröffentlicht und unter Angabe des konkreten Fahrzeugmodells als “tolles Bild” kommentiert, handelt es sich um eine Werbung i. S. v. § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Celle, K&R 2017, 659-661 (Urteil vom 01.06.2017, 13 U 15/17)

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