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K&R 2017, 199
OLG Köln 
Kein Löschungsanspruch gegen Ärztebewertungsportal wegen Zwangskommerzialisierung (Urteil vom 05.01.2017, 15 U 121/16)

Die Klägerin hat keinen datenschutzrechtlichen Löschungsanspruch gegen das Bewertungsportal. Zwar ist die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der streitge-200genständlichen Datenspeicherung im vorliegenden Fall nicht nur nach § 29 BDSG, sondern auch nach § 28 BDSG zu beurteilen. Die Voraussetzungen für eine zulässige Speicherung sind allerdings nach beiden Vorschriften erfüllt.

OLG Köln, K&R 2017, 199-203 (Urteil vom 05.01.2017, 15 U 121/16)

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