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K&R 2017, 1
Wolff 

Leicht betagt, aber immer noch vorne dabei – der @kit Kongress

Abbildung 2

Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Bayreuth

Man wird es schon sagen können: Die jährlichen @kit-Kongresse sind mittlerweile eine feste Institution im Bereich des IT-Rechts. Begonnen hat alles mit einer im universitären Raum entstandenen Idee, die eng mit dem heutigen Präsidenten der Universität Bayreuth, Prof. Dr. Stefan Leible, verbunden ist. Es war die richtige Idee zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort, die dazu führte, dass die @kit-Tagungen zu einem institutionellen Rahmen wurden. Der institutionelle Rahmen bietet Raum für die Diskussion aktueller Probleme aller Facetten im Bereich des IT-Rechts. Darüber hinaus bildet die Tagung Gelegenheit für das Knüpfen persönlicher Beziehungen, deren Charakter zutreffend mit dem Begriff “Klassentreffen” qualifiziert wurde. Die jährlichen Kongresse haben in Kombination mit der Zeitschrift Kommunikation & Recht und dem Deutschen Fachverlag noch einmal erheblich an Bedeutung gewonnen. Dies bestätigt auch der Verlauf der Tagung vom 10. bis 12. 5. 2017 in Köln.

Die Tagung fand unter besten Rahmenbedingungen statt. Die Kanzlei CMS stellte ihre Veranstaltungsräume zur Verfügung, weshalb die Vorträge und Diskussionen mit einem traumhaften Blick auf den Rhein im alten Hafen von Köln stattfanden und abends das Flair der Großstadt bei herrlichstem Wetter genossen werden konnte. Raum für Diskussionen boten auch die beiden Abendveranstaltungen, die von den Sponsoren eyeo GmbH, Köln und united-domains, München übernommen wurden. Zusätzlich zu den drei genannten Unterstützern kamen auch dieses Jahr weitere Sponsoren hinzu, ohne die die Tagung nicht möglich gewesen wäre (LOGIN Partners, Pulheim; FREY Rechtsanwälte, Köln; HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin; JBB Rechtsanwälte, Berlin; LECARE, Hamburg-Eppendorf; Spirit Legal, Leipzig). Allen Unterstützern sei an dieser Stelle noch einmal herzlich gedankt. Es ist gerade ein Kennzeichen der jährlichen Tagungen von @kit, auf vielseitige finanzielle Unterstützung aufbauen zu können.

Die 16. Veranstaltung konnte von den Erfahrungen der vorausgehenden Tagungen profitieren. Die Tagung hat das bewährte Schema nicht verlassen. Ein gewisser Unterschied zu den Vorjahren bestand darin, dass diesmal keine Podiumsdiskussion eingebaut wurde, um mehr Zeit für die Vorträge zu erhalten. Den allgemeinen, visionären Vortrag hatte dieses Jahr Frau Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann übernommen, die vor allem die Vernetzung in den Vordergrund stellte. Aus behördlicher und institutioneller Sicht kam dieses Jahr der Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink zu Wort, der auf die Schwierigkeiten der Durchsetzung des Datenschutzes in der Rechtsanwendung hinwies. Der Vortrag über die Auskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden nach dem IFG, der gemeinsam von Dr. Ansgar Koreng und Dr. Christian Mensching gehalten wurde, ließ detailreich die Schwierigkeiten der praktischen Umsetzung dieser Ansprüche plastisch werden. Einen vergleichbaren detailreichen Blick in die Schwierigkeiten und auch die Widersprüchlichkeit der Rechtspraxis im Bereich der Computerspiele bot der Vortrag von Konstantin Ewald und Tobias Haar.

Etwas abstrakter, überblicksartiger und von größerem systematischen Interesse waren dagegen die weiteren drei Vorträge am Donnerstag, die von Vertretern der Rechtswissenschaft gehalten wurden. Prof. Dr. Rupprecht Podszun, Universität Düsseldorf, der schon letztes Jahr in Berlin zum Kartellrecht sprach, konnte an seinen Vortrag vom letzten Jahr nahtlos anknüpfen und die weiteren Entwicklungen des Kartellrechts darstellen. Deutlich wurde auch für den Nichtfachmann: Das Kartellrecht lebt und entwickelt sich weiter. Gleiches galt für das Urheberrecht. Der Schutz des geistigen Eigentums fand in Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer einen vehementen Vertreter, der die aktuellen Entwicklungen im Urheberrecht kritisch kommentierte. Das gleiche Ziel verfolgte Prof. Dr. Nikolaus Forgó. Er sprach zur Rechtsprechung des EuGH zur Haftung der Intermediären, welche allerdings beim Referenten und auch beim Publikum, wie die anschließende Diskussion zeigte, eine gewisse Ratlosigkeit auslöste. Die Anwesenheit von Mitgliedern des Intermediärs Google sorgte bei diesem Referat, wie aber auch bei den anderen Referaten, für eine witzige und ertragreiche Diskussionsatmosphäre.

Wie aus den beiliegenden Vorträgen in diesem Beiheft zu ersehen ist, waren auch die Vorträge am zweiten Tag ähnlich ertragreich. Auch wenn nur der Vormittag genutzt wurde, kamen doch in den vier Vorträgen zahlreiche Themen zur Sprache. Detailreich und praxisnah und zugleich mit einer erheblichen Portion Witz wurde die Rechtsprechung zur Haftung der Links von Joerg Heidrich dargestellt. Einen größer angelegten Einblick in die Zusammenhänge des Rechts der Sportberichterstattung, der abschließend und informativ war, bot Prof. Dr. Dieter Frey an. Eine kritische Bewertung bot demgegenüber Robert Golz hinsichtlich der Pläne des Bundesjustizministers, gegen Hatespeech vorzugehen. Nach Auffassung des Referenten verfolge der Gesetzentwurf einen falschen Ansatz, da er die Verantwortung, die dem Staat obliege, in private Hände lege. Deutlich offener und abwartender war demgegenüber das Resümee von Michael Kamps und Dr. Florian Schneider, die den Tag mit der Darstellung der Transparenzvorschriften der Datenschutzgrundverordnung im Datenschutzrecht begannen. Ihnen gelang es, das breite Thema der Auskunfts-, Informations- und Widerspruchsrechte in ein System einzugliedern, das die Einzelvorschriften aus sich heraus verständlich werden ließ.

Es ist ein besonderes Glück, dass die meisten der Vorträge durch das vorliegende Beiheft nun auch all denjenigen zugänglich wird, die selbst an der Tagung nicht teilnehmen konnten und den Teilnehmern die Gelegenheit gibt, das ein oder andere noch einmal nachzulesen. Vonseiten des Vereins @kit bleibt nur, den Referenten, den Sponsoren und auch dem Deutschen Fachverlag ganz herzlich für die Organisation, die Durchführung und die Realisierung dieser Tagungen zu danken. Es bleibt zu hoffen, dass die nächste Tagung vom 18. bis 20. 4. 2018 in Berlin das Niveau der Tagung in Köln ebenfalls erreichen wird.

Professor Dr. Heinrich Amadeus WolffVorsitzender von @kitUniversität Bayreuth

Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Bayreuth

 
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