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K&R 2017, 672
BFH 
Pfändung einer Internetdomain zulässig (Urteil vom 20.06.2017, VII R 27/15)

Die Gesamtheit der zwischen dem Inhaber einer Internetdomain und der jeweiligen Vergabestelle bestehenden schuldrechtlichen Haupt- und Nebenansprüche kann als ein anderes Vermögensrecht nach § 321 Abs. 1 AO Gegenstand einer Pfändung sein.

BFH, K&R 2017, 672-676 (Urteil vom 20.06.2017, VII R 27/15)

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