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K&R 2017, 489
BGH 
Zueigenmachen bei Modifizierung von Bewertungen durch Portal-Betreiber (Urteil vom 04.04.2017, VI ZR 123/16)

a) Der Betreiber eines Bewertungsportals haftet für von Dritten in das Portal eingestellte Äußerungen als unmittelbarer Störer, wenn er sich diese Äußerungen zu eigen gemacht hat. Von einem Zueigenmachen ist dabei dann auszugehen, wenn der Portalbetreiber nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die auf seiner Internetseite veröffentlichten Inhalte übernommen hat, …

BGH, K&R 2017, 489-495 (Urteil vom 04.04.2017, VI ZR 123/16)

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