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NUR 2017, 240
OLG Düsseldorf 
Festlegung von Musternetznutzungsverträgen im Bereich der Energieentnahme (Beschluss vom 15.03.2017, VI-3 Kart 105/15 (V))

Die Regulierungsbehörde ist befugt, einen Musternetznutzungsvertrag festzulegen, der einen einheitlichen Mindeststandard für die Netznutzung im Bereich der Energieentnahme gewährleistet.

OLG Düsseldorf, N&R 2017, 240-245 (Beschluss vom 15.03.2017, VI-3 Kart 105/15 (V))

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