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RIW 2017, 140
BGH 
Deliktsgerichtsstand und LugÜ – keine Staatenimmunität für ausländische öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Urteil vom 25.10.2016, VI ZR 678/15)

Die Berichterstattung einer mit einem öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrag ihres Staates beliehenen ausländischen Rundfunkanstalt erfolgt im Verhältnis zu dem von dieser Berichterstattung in seinem Persönlichkeitsrecht betroffenen Bürger nicht iure imperii im Sinne von Art. 27 Abs. 2 des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität vom 16. 5. 1972.

BGH, RIW 2017, 140-143 (Urteil vom 25.10.2016, VI ZR 678/15)

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