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RIW 2017, 161
BFH 
Erbschaftsteuer – Anzeigepflicht deutscher Kreditinstitute in Bezug auf Konten bei ihren ausländischen Zweigniederlassungen (Urteil vom 16.11.2016, II R 29/13)

Ein inländisches Kreditinstitut ist verpflichtet, in die Anzeigen nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer unselbstständigen Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden, selbst wenn dort ein strafbewehrtes Bankgeheimnis zu beachten ist.

BFH, RIW 2017, 161-166 (Urteil vom 16.11.2016, II R 29/13)

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