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RIW 2017, 166
BFH 
Erbschaftsteuer – keine Anrechnung von in den USA gezahlter Quellensteuer auf Versicherungsleistungen (Urteil vom 15.06.2016, II R 51/14)

Die vom Erwerber in den USA auf eine Versicherungsleistung gezahlte Quellensteuer (“Federal Income Tax Withheld”) ist weder nach § 21 ErbStG noch nach den Vorschriften des DBA USA-Erb auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen.

BFH, RIW 2017, 166-168 (Urteil vom 15.06.2016, II R 51/14)

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