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RIW 2017, 510
EuGH 
Verfahrenseinleitung nach EuGVVO – keine Begründung der Rechtshängigkeit durch Beweisaufnahmeverfahren nach französischer Zivilprozessordnung (Urteil vom 04.05.2017, C-29/16)

Art. 27 Abs. 1 und Art. 30 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. 12. 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sind dahin auszulegen, dass in einem Fall der Rechtshängigkeit der Zeitpunkt, zu dem ein Verfahren der Beweisaufnahme vor einem Prozess eingeleitet worden ist, …

EuGH, RIW 2017, 510-513 (Urteil vom 04.05.2017, C-29/16)

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