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STB 2017, 286
BFH 
Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen ([unbekannt] vom 12.07.2017, VI R 36/15)

Aufwendungen i. S. des § 33 Abs. 1 EStG sind grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, in dem der Steuerpflichtige sie geleistet hat.

BFH, StB 2017, 286 ([unbekannt] vom 12.07.2017, VI R 36/15)

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