Ausnahmsweise Zulässigkeit der Klage gegen sog. Nullbescheid – Gewerblichkeitsfiktion des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f.Satz 2 EStG für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Veräußerung inländischen Grundbesitzes – Gewinnermittlungsart ([unbekannt] vom 07.12.2016, I R 76/14)
Nach der Neukonzeption des Verhältnisses zwischen Steuerfestsetzung und Verlustfeststellung durch das Jahressteuergesetz 2010 kann der Steuerpflichtige gegebenenfalls auch gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer auf 0 EUR klagen, wenn der Festsetzung ein aus seiner Sicht zu hoher Gesamtbetrag der Einkünfte zugrunde liegt, der zur Feststellung eines zu niedrigen Verlustvortrags führt.
BFH, StB 2017, 124 ([unbekannt] vom 07.12.2016, I R 76/14)
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