Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei mittelbarer Beteiligung setzt Beherrschung der Anteilseigner-Kapitalgesellschaft voraus ([unbekannt] vom 20.10.2016, VIII R 27/15)
Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG ist bei einer Darlehensgewährung an eine Kapitalgesellschaft nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 1 EStG ausgeschlossen, weil der Gläubiger der Kapitalerträge mittelbar zu mindestens 10% an der Schuldnerin beteiligt ist (entgegen BMF-Schreiben vom 18. 1. 2016 IV C 1-S 2252/08/10004:017, …
BFH, StB 2017, 122 ([unbekannt] vom 20.10.2016, VIII R 27/15)
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