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STB 2017, 364
BFH 
Aussetzungszinsen bei übereinstimmender Erledigungserklärung – Unbeachtlichkeit einer nachträglichen Änderung des angefochtenen Bescheids ([unbekannt] vom 14.06.2017, I R 38/15)

Eine Anfechtungsklage ist im Falle der übereinstimmenden Erledigungserklärung auch dann mit Eingang der zweiten Erledigungserklärung oder mit Eintritt der Fiktion des § 138 Abs. 3 FGO endgültig i. S. des § 239 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AO erfolglos, wenn der angefochtene Bescheid später auf Grundlage einer tatsächlichen Verständigung geändert wird.

BFH, StB 2017, 364 ([unbekannt] vom 14.06.2017, I R 38/15)

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