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STB 2017, 205
BFH 
Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei gleichgestellten Personen ([unbekannt] vom 09.03.2017, VI R 16/16)

Bei der Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags nach § 33a Abs. 1 EStG sind keine fiktiven Einkünfte einer nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellten Person anzusetzen.

BFH, StB 2017, 205 ([unbekannt] vom 09.03.2017, VI R 16/16)

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