Verlustausgleichsbeschränkung nach § 2b EStG 1999 verfassungsgemäß – Zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich der Regelung ([unbekannt] vom 22.09.2016, IV R 2/13)
Die Verlustausgleichsbeschränkung von negativen Einkünften aus der Beteiligung an einer Gesellschaft gemäß § 2b EStG 1999 ist in den Fällen mit dem Grundgesetz vereinbar, in denen den Anlegern auf Grund einer im Werbe- bzw. Verkaufsprospekt ausgewiesenen fiktiven gesellschafterbezogenen Steuerberechnung in Aussicht gestellt worden ist, dass sie bereits im ersten Jahr der Beteiligung auf Grund einer Verlustzuweisung einen Steuervorteil mindestens in Höhe des eingesetzten Kapitals erhalten.…
BFH, StB 2017, 2 ([unbekannt] vom 22.09.2016, IV R 2/13)
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