Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistungen eines „Berufspokerspielers“ ([unbekannt] vom 30.08.2017, XI R 37/14)
Ein „Berufspokerspieler“ erbringt keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustausches gegen Entgelt, wenn er an Spielen fremder Veranstalter teilnimmt und ausschließlich im Falle der erfolgreichen Teilnahme Preisgelder oder Spielgewinne erhält. Zwischen der (bloßen) Teilnahme am Pokerspiel und dem im Erfolgsfall erhaltenen Preisgeld oder Gewinn fehlt der für einen Leistungsaustausch erforderliche unmittelbare Zusammenhang.…
BFH, StB 2017, 362 ([unbekannt] vom 30.08.2017, XI R 37/14)
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