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WRP 2018, 369
OLG Stuttgart 
Markenrecht: Analoge Anwendung von § 12 UWG im Markenrecht und Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung (Urteil vom 12.10.2017, 2 U 162/16)

Die Dringlichkeitsvermutung aus § 12 Abs. 2 UWG gilt analog für Unterlassungsansprüche aus dem Markenrecht.

OLG Stuttgart, WRP 2018, 369-372 (Urteil vom 12.10.2017, 2 U 162/16)

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