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WRP 2017, 1377
OLG München 
Wettbewerbsrecht: Whitelisting III (Urteil vom 17.08.2017, 29 U 1917/16)

Hat ein Kläger erklärt, dass sein lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsantrag auch Handlungen umfassen solle, die sich als nicht unlauter erweisen, ist der Antrag unabhängig davon, ob er auch unlautere Handlungen umfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen. Es ist nicht Sache der Gerichte, einen zu weit gefassten Antrag so umzuformulieren, dass er Erfolg hat oder haben könnte.

OLG München, WRP 2017, 1377-1381 (Urteil vom 17.08.2017, 29 U 1917/16)

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