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WRP 2017, 553
BGH 
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei objektiver Klagehäufung (Beschluss vom 28.02.2017, I ZB 55/16)

Fällt die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts mehrfach an und werden die vorgerichtlich geltend gemachten Ansprüche im Wege objektiver Klagehäufung in einem einzigen gerichtlichen Verfahren verfolgt, so dass die Verfahrensgebühr nur einmal anfällt, sind alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.

BGH, WRP 2017, 553-555 (Beschluss vom 28.02.2017, I ZB 55/16)

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