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ZFWG 2017, 58
OLG Stuttgart 
Keine Strafbarkeit wegen Computerbetruges durch Ausnutzen eines Softwarefehlers von Geldspielautomaten (Urteil vom 12.05.2016, 4 Ss 73/16)

Der Einsatz überlegenen Sonderwissens ist nur dann strafbar, wenn den Spieler insoweit eine (gedachte) Offenbarungspflicht träfe.

OLG Stuttgart, ZfWG 2017, 58-60 (Urteil vom 12.05.2016, 4 Ss 73/16)

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