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ZFWG 2017, 330
BGH 
Manipulation von Geldgewinnspielgeräten durch Veränderung der Gerätesoftware ist strafbar (Beschluss vom 30.08.2016, 4 StR 153/16)

Die Manipulation von Geldgewinnspielgeräten durch Veränderung der Gerätesoftware mittels sog. “Aufbuchkarten” bzw. “Aufbuchdongel”, wodurch dem jeweiligen “Spieler” ohne zuvor den üblichen Spielbetrieb ausgelöst zu haben, Punkte gutgeschrieben wurden, die er sich anschließend ausbezahlen lassen kann, führt zu einer Strafbarkeit wegen Computerbetruges gemäß § 263a StGB.

BGH, ZfWG 2017, 330 (Beschluss vom 30.08.2016, 4 StR 153/16)

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