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ZFWG 2018, 63
VG Berlin 
Spezielles Mindestabstandsgebot im SpielhG Berlin erfasst auch Kindertagesstätten (Urteil vom 28.06.2017, 4 K 512.16)

Der gebotene Mindestabstand von Spielhallen zu Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern oder Jugendlichen aufgesucht werden, nach § 2 Abs. 1 S. 4 SpielhG Bln gilt auch für Kindertagesstätten.

VG Berlin, ZfWG 2018, 63-66 (Urteil vom 28.06.2017, 4 K 512.16)

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