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ZFWG 2017, 274
VGH Baden-Württemberg 
Vermittlung von Sportwetten in Gaststätten mit Alkoholausschank/Geldspielgeräten ist in Baden-Württemberg nicht zulässig (Beschluss vom 20.02.2017, 6 S 916/16)

Das in § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 c) LGlüG enthaltene Trennungsgebot stellt eine monopolunabhängige materiell-rechtliche Anforderung an die Vermittlung von Sportwetten dar, die auch unabhängig von einem Erlaubnisverfahren Geltung beansprucht und auf deren Verletzung eine glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung gestützt werden kann.

VGH Baden-Württemberg, ZfWG 2017, 274-276 (Beschluss vom 20.02.2017, 6 S 916/16)

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