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ZFWG 2017, 198
VG Berlin 
Vorabinformation im Sportwettkonzessionserteilungsverfahren ist kein Verwaltungsakt (Urteil vom 21.10.2016, 4 K 2.16)

Die in den an unterlege wie erfolgreiche Bewerber um die Erteilung einer Sportwettenkonzession ergangenen Vorabinformationen enthaltene Mitteilung über die Rangfolge der Bewerbungen und die bevorstehende Konzessionserteilung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Eine dagegen gerichtete Anfechtungsklage ist nicht statthaft.

VG Berlin, ZfWG 2017, 198-199 (Urteil vom 21.10.2016, 4 K 2.16)

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