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ZLR 2018, 75
BGH 
3. Bundesgerichtshof – „Tabakwerbung im Internet“ (Urteil vom 05.10.2017, I ZR 117/16)

Das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Diensten der Informationsgesellschaft gemäß § 21a Abs. 4 VTabakG und § 19 Abs. 3 TabakerzG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG.

BGH, ZLR 2018, 75-85 (Urteil vom 05.10.2017, I ZR 117/16)

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