BFH: Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Abgabe von “Gratis-Handys” durch einen Vermittler von Mobilfunkverträgen – Getrennte Beurteilung von Leistungen verschiedener Unternehmer auch bei identischem Leistungsempfänger
Liefert ein Vermittler von Mobilfunkverträgen den Kunden bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages “kostenlos” Mobilfunktelefone oder sonstige Elektronikartikel, ist der von dem Mobilfunkanbieter an den Vermittler hierfür gezahlte Aufschlag auf die Vermittlungsprovision (Gerätebonus) Entgelt eines Dritten i. S. des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG für die Lieferung des Vermittlers an den Kunden.
BB 2013, 2965
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