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DSB 2019, 175
Schneider 

Verantwortlichkeiten

Abbildung 1

Adrian Schneider
Beirat
Datenschutz-Berater

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Mit nur drei demografischen Merkmalen ließen sich Personen in einer Studie britischer und belgischer Forscher jüngst mit einer Wahrscheinlichkeit von 81 % in anonymen Datensätzen wieder identifizieren (Rocher/Hendrickx/de Montjoye, Nature Communication 10,3069 (2019)). Datenschutzrechtler dürfte man dieser Tage sogar mit nur einer einzigen Frage identifizieren können: Was folgt auf „Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein“ und „Zeugen Jehovas“? Wer die Frage mit „Fashion ID“ beantwortet, ist nach einer hochaktuellen empirischen Studie der Schriftleitung des Datenschutz-Beraters beruflich mit Datenschutzrecht befasst.

Mitten ins Sommerloch platzte Ende Juli nämlich der Europäische Gerichtshof mit seinem lange erwartete Urteil in Sachen „Fashion ID“. In seiner Entscheidung nahm der EuGH nicht nur das hochumstrittene Thema „Cookies“ mit und sorgte damit in diversen Online-Branchen gehörig für Aufsehen. Er ergänzte auch die jüngste Reihe an Entscheidungen zur „gemeinsamen Verantwortlichkeit“ um ein weiteres Kapitel. Zahlreiche Online-Dienste werden nun umdenken und die vertraglichen Grundlagen für eine gemeinsame Verantwortlichkeit schaffen müssen. Das „Joint Controllership“ hat damit eine weitere Aufwertung erfahren und bleibt eines der heißesten Themen im Datenschutzrecht. Eine ausführliche Besprechung finden Sie ab Seite 206 im aktuellen Heft.

Apropos Verantwortlichkeit: Auch beim Datenschutz-Berater gibt es nach dem Sommer-Doppelheft eine Veränderung. Laurenz Strassemeyer wird ab dem aktuellen Heft die Schriftleitung des Datenschutz-Beraters ergänzen. Eine Vorstellung finden Sie auf Seite 176 des aktuellen Hefts. Zugleich habe ich mich aus zeitlichen Gründen entschieden, die Redaktion zu verlassen. Ich bedanke mich herzlich bei meinen Kollegen für die großartige Zusammenarbeit, beim Deutschen Fachverlag für die Unterstützung und das Vertrauen und bei Laurenz Strassemeyer für die Übernahme des Staffelstabs.

Ein Abschied ist dies jedoch nicht. Ab sofort werde ich mit etwas Abstand vom Tagesgeschäft vom Beirat aus meinen Beitrag zum weiteren Gelingen des Datenschutz-Beraters leisten.

In diesem Sinne: Wir lesen uns!

Ihr

Adrian Schneider

 
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