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K&R 2020, 771
BVerwG 
Unzureichende Ankündigung von Dauerwerbesendung verletzt Trennungsgebot (Urteil vom 24.06.2020, 6 C 23.18)

Die in § 7 Abs. 5 S. 2 RStV normierte Ankündigung verpflichtet bei Dauerwerbesendungen zur eindeutigen Absetzung der Werbung vom restlichen Programm und trägt damit der erhöhten Verwechselungsgefahr beim Zuschauer über die Bedeutung des Sendegeschehens Rechnung.

BVerwG, K&R 2020, 771-775 (Urteil vom 24.06.2020, 6 C 23.18)

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