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BB 2024, 756
 
BAG: Befangenheitsantrag – Beschlussunfähigkeit des LAG – Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts

Wird ein Landesarbeitsgericht beschlussunfähig, weil sämtliche für die Entscheidung über einen Befangenheitsantrag in Betracht kommenden Richter des Landesarbeitsgerichts ebenfalls abgelehnt worden sind, ist das Bundesarbeitsgericht für die Entscheidung über die Ablehnungsgesuche als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht i. S. v. § 45 Abs. 3 ZPO zuständig (Rn. 8).

BB 2024, 756

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