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BB 2017, 3009
 
BGH: Dauerhafte Einrede des Bürgen gegen Gläubiger wegen Uniwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung

Ein Bürge, dem wegen der Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB eine dauerhafte Einrede gegen den Gläubiger zustand, kann das von ihm dennoch Geleistete nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Gläubiger zurückverlangen.

BB 2017, 3009

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