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BB 2024, 213
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Aus einer Pressemitteilung des österreichischen Finanzministeriums ist zu entnehmen, dass die österreichische Digitalsteuer im Jahr 2023 103 Mio. Euro eingebracht hat. Im Vorjahr waren es 96 Mio. Euro, mithin eine Steigerung um 7,4 %. Finanzminister Magnus Brunner erklärte dazu: “Der kontinuierliche Anstieg der Einnahmen aus der Digitalsteuer bestätigt die Wirksamkeit unserer Strategie, Gerechtigkeit im digitalen Zeitalter zu gewährleisten. Wir stellen sicher, dass Unternehmen, die erhebliche Umsätze in Österreich erzielen, ihren fairen Anteil beitragen. Wir bleiben entschlossen, auch auf internationaler Ebene eine gerechte Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu erreichen.” Betroffen von der Digitalsteuer sind Unternehmen mit einem Mindestumsatz von 750 Mio. Euro und einem Inlandsumsatz von mindestens 25 Mio. Euro aus Onlinewerbeleistungen. Die Bemessungsgrundlage beträgt 5 % und wird auf das Entgelt, das ein Onlinewerbeleister von einer Auftraggeberin oder einem Auftraggeber erhält, erhoben. Seit 2020 wird die Digitalsteuer erhoben und soll dazu beitragen, eine gerechtere Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu gewährleisten, indem Einnahmen von Unternehmen, die Onlinewerbeleistungen erbringen, besteuert werden. So sollen die digitalen Geschäftsmodelle an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt werden und die Steuerlandschaft ein wenig fairer machen. Die Digitalsteuer ist als Übergangslösung eingeführt worden, um den Zeitraum zu überbrücken, bis auf OECD-Ebene und innerhalb der EU die umfassenden globalen Besteuerungsregeln für die digitale Wirtschaft erarbeitet und eingeführt sind. Österreich ist maßgeblich in die Verhandlungen involviert und setzt sich für deren schnellen Abschluss sowie für eine rasche Umsetzung der internationalen Neuregelungen ein.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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