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BB 2021, 617
 

Im Blickpunkt

Abbildung 11

Bei der Aufarbeitung des Wirecard-Skandals ist das Personal-Karussell in die nächste Runde gegangen: Nach Abgängen an der Spitze der APAS und der BaFin (vgl. dazu BB 2021, 361) teilte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung am 24.2.2021 mit, dass Prof. Dr. Edgar Ernst, seit Juli 2011 Präsident der Prüfstelle, sein Amt auf eigenen Wunsch vorzeitig zum 31.12.2021 niederlegen werde. Damit wolle er, so Dr. Rolf Pohlig, Vorstandsvorsitzender der DPR, in der diesbezüglichen PM der DPR vom 24.2.2021, “der DPR für den Fall der Anerkennung als Prüfstelle ab dem Jahr 2022 einen personellen Neuanfang ohne die um seine Person entstandene Diskussion zur Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten ermöglichen”. Einen Tag später musste Huberth Barth als Deutschland-Chef von EY, dem Abschlussprüfer von Wirecard, “seinen Hut nehmen” (FAZ v. 26.2.2021, 15; BZ v. 26.2.2021, 16; zur Entbindung der EY-Wirtschaftsprüfer von der Schweigepflicht s. den BGH-Beschluss mit BB-Komm. Eschenfelder auf S. 622 in diesem Heft). Derweil läuft der Untersuchungsausschuss weiter. Am 25.2.2021 waren aktuelle und ehemalige Vertreter des Unternehmens sowie zuständige Aufseher bei der Bundesbank geladen. “Den Ausschuss interessierte die Frage, wie aus dem regulierten Teil von Wirecard, der angeschlossenen Bank, große Summen zur Unterstützung der kriminellen Machenschaften des Konzernmanagement abfließen konnten, ohne dass die Aufsicht etwas davon merkte” (hib 252/2021 v. 26.2.2021). Am kommenden Tag wurden dann drei Vertreter der BaFin zu der Thematik befragt. Weitere Informationen dazu finden Sie in den hib-Meldungen 252/2021 und 254/2021 vom 26.2.2021 sowie 262/2021 vom 1.3.2021 unter www.bundestag.de. Zur Vermeidung derartiger Skandale in der Zukunft hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) auf den Weg gebracht (BT-Drs. 19/26966, vgl. dazu auch Titgemeyer, BB 2021, 491 ff.), über den am 4.3.2021, also nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe, in erster Lesung beraten wird. Gegenstand der Debatte ist auch ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Handelsgesetzbuchs (BT-Drs. 19/27023), mit dem der Zeitraum für den verpflichtenden Wechsel des Wirtschaftsprüfers soll auf maximal vier Jahre verkürzt werden soll (www.bundestag.de). Die öffentliche Anhörung zum FISG ist für den 15.3.2021 angesetzt. Einer der geladenen Sachverständigen ist Professor Dr. Hansrudi Lenz, dessen Beitrag zur “Haftung und Strafbarkeit des Abschlussprüfers im FISG-RegE” Sie in der Ausgabe des BB lesen können, die an diesem Tag erscheint.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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