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BB 2020, 2661
BFH 
Kein Abzug von Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, als Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 9 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG (Urteil vom 16.06.2020, VIII R 4/20)

§ 4 Abs. 9 EStG i. d. F. des BeitrRLUmsG erfasst Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung vermittelt, auch dann, wenn das Studium objektiv und subjektiv der Förderung einer konkreten späteren Erwerbstätigkeit dient.

BFH, BB 2020, 2661-2663 (Urteil vom 16.06.2020, VIII R 4/20)

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