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BB 2016, 2484
 
LAG Berlin-Brandenburg: Gleichstellungsabrede und betriebliche Übung nach Wegfall der Tarifbindung

Die am Vertrauensschutz anzuwendende frühere Rechtsprechung zur Gleichstellungsabrede auf vor dem 1.1.2002 abgeschlossene Arbeitsverträge ist auch dann einschlägig, wenn der Arbeitgeber nach Wegfall der Tarifbindung Tariflohnerhöhungen weitergibt, weil er rechtsirrig eine Bindung aufgrund von Bezugnahmeklauseln annimmt.

BB 2016, 2484

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