Probleme bei der Steuersatzfindung im Energiesteuerrecht am Beispiel von Schwerölen und gleichwertigen Energieerzeugnissen
Im Mittelpunkt steuerrechtlicher Auseinandersetzungen steht immer wieder die Frage der Steuerentstehung. Der anzuwendende Steuersatz dagegen ist i. d. R. unstrittig, da eindeutig feststellbar. Nicht so im Energiesteuerrecht. Denn der technische Fortschritt bedingt ein erweitertes Einsatzfeld bisheriger Energieerzeugnisse und die Entwicklung neuer Energieerzeugnisse. Dadurch führt die Anwendung des in der Vergangenheit “funktionierenden” Steuertarifs des § 2 EnergieStG zu umstrittenen Ergebnissen. …
Falkenberg, BB 2018, 2591-2596
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