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K&R 2017, 341
OLG München 
1000 Euro Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung (Beschluss vom 22.12.2016, 6 W 1579/16)

Die streitgegenständliche E-Mail wurde dem Kläger nicht in seine Rechtsanwaltskanzlei, sondern an seine private E-Mail-Adresse übermittelt. Ein höherer Streitwert als € 1000,– ist vorliegend nicht gerechtfertigt. (Leitsatz der Redaktion)

OLG München, K&R 2017, 341 (Beschluss vom 22.12.2016, 6 W 1579/16)

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