Beschränkung der Verlustberücksichtigung bei der Kapitalertragsteuer – Zweifel an der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
Mit dem Jahressteuergesetzes 2020 ist zum 1.1.2021 die vorerst endgültige Regelung zur Beschränkung der Berücksichtigung von Verlusten aus Termingeschäften, bei Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung und bei Wertlosigkeit von Wirtschaftsgütern in Bezug auf die Kapitalertragsteuer in Kraft getreten. Der nachfolgende Beitrag untersucht, in welchen verfassungsrechtlichen Grenzen eine Beschränkung der Verlustberücksichtigung möglich ist und ob das gegenwärtige Beschränkungssystem mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist.…
Stöber/Hornung/Westermann, RdF 2021, 106-113
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Recht der Finanzinstrumente
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