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RdF 2017, 269
Hahne 
Ist die Umsatzbesteuerung von Kontinuitäts- oder Bestandsprovisionen mit dem neuen BMF-Schreiben rechtssicher geklärt?

Mit Schreiben vom 14.7.2017 – III C 3 – S 7160-e/07/10001 – ergänzt das BMF die Regelungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung sog. Kontinuitäts- oder Bestandsprovisionen. Bisher war die Steuerbefreiung für Vermittlungsleistungen (§ 4 Nr. 8 Buchst. e) UStG) v. a. bei sog. Depotüberträgen eingeschränkt. Diese Beschränkungen werden von der Finanzverwaltung nunmehr – unter bestimmten Voraussetzungen – durch eine Änderung des Abschn. …

Hahne, RdF 2017, 269-270

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