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RIW 2022, 52
EuGH 
Bestrafung von Geldwäsche bei Täteridentität zwischen dem Täter der Geldwäsche und dem Täter der Vortat (sog. Selbstgeldwäsche) (Urteil vom 02.09.2021, C-790/19)

Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 10. 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der die Straftat der Geldwäsche im Sinne dieser Bestimmung vom Urheber der kriminellen Tätigkeit, …

EuGH, RIW 2022, 52-58 (Urteil vom 02.09.2021, C-790/19)

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