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RIW 2020, 702
BAG 
IPR des Arbeitsvertrags – Feststellung des gewöhnlichen Arbeitsorts und ex-officio-Ermittlung des ausländischen Rechts (Urteil vom 07.05.2020, 2 AZR 692/19)

Die Rechtswahl in einem Arbeitsvertrag, die im Rahmen des zwingenden Rechts und der Eingriffsnormen des staatlichen Rechts am gewöhnlichen Arbeitsort zulässig ist, bezieht sich auch auf die Regelungen des Kündigungsschutzes.

BAG, RIW 2020, 702-710 (Urteil vom 07.05.2020, 2 AZR 692/19)

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