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WRPL 2019, 1
OLG Köln 
DSGVO steht – jedenfalls im journalistischen Bereich – der Anwendung des KUG nicht entgegen (Beschluss vom 08.10.2018, 15 U 110/18)

Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen ist nach dem sogenannten abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen. Jedenfalls im journalistischen Bereich steht der Anwendung dieser Grundsätze auch das Wirksamwerden der DSGVO nicht entgegen (OLG Köln, Beschluss vom 18. 06. 2018 – 15 W 27/18 = WRP 2018, 1006-1007). (Leitsatz der Redaktion).

OLG Köln, WRPL 2019, Heft 1, Online, - (Beschluss vom 08.10.2018, 15 U 110/18)

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