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K&R 2019, 666
OLG Frankfurt a. M. 
Kopplung von Werbe-Einwilligung und Gewinnspielteilnahme erlaubt (Urteil vom 27.06.2019, 6 U 6/19)

Der Freiwilligkeit der Einwilligung steht nicht entgegen, dass die Einwilligungserklärung mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel verknüpft ist. Der Verbraucher kann und muss selbst entscheiden, ob ihm die Teilnahme die Preisgabe seiner Daten “wert” ist.

OLG Frankfurt a. M., K&R 2019, 666-669 (Urteil vom 27.06.2019, 6 U 6/19)

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