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WRP 2016, 1109
BGH 
Markenrecht: OUI (Beschluss vom 31.05.2016, I ZB 39/15)

a) Der anpreisende Sinn einer Bezeichnung schließt deren Eignung, als Herkunftshinweis zu wirken, nur dann aus, wenn der Verkehr die Bezeichnung ausschließlich als werbliche Anpreisung versteht.

BGH, WRP 2016, 1109-1112 (Beschluss vom 31.05.2016, I ZB 39/15)

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