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WRP 2019, 108
OLG Frankfurt a. M. 
Verfahrensrecht: Bemessung des Streitwerts für das Ordnungsgeldverfahren nach § 890 ZPO (Beschluss vom 07.11.2018, 6 W 88/18)

Der Streitwert eines Ordnungsmittelverfahrens nach § 890 ZPO ist im Allgemeinen mit einem Bruchteil des Streitwerts des zugrundeliegenden Erkenntnisverfahrens zu bemessen. Die Höhe dieses Bruchteils richtet sich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls, wobei die heranzuziehenden Kriterien die gleichen sind wie diejenigen für die Bemessung des Ordnungsgeldes. Hat der Vollstreckungsgläubiger Mindestangaben zur Höhe des beantragten Ordnungsgeldes gemacht, …

OLG Frankfurt a. M., WRP 2019, 108 (Beschluss vom 07.11.2018, 6 W 88/18)

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